© Inkasso und Buchhaltungsservice Brehna 2013 
Übernahme der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen Erstellen aller Meldungen an die Sozialversicherungsträger                              (z.B. An- und Abmeldungen) Anfertigen der Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt  Erstellen von notwendigen Bescheinigungen Weitere Serviceleistungen auf Anfrage
Lohnbuchhaltung
       Inkasso und Buchhaltungsservice* Brehna 

  *Unsere Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der laufenden

    Geschäftsvorfälle sowie die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. der notwendigen Meldungen. 

    Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Für die Erbringung dieser Leistungen können wir Ihnen gerne eine kompetente Steuerkanzlei vermitteln.