© Inkasso und Buchhaltungsservice Brehna 2013
Übernahme der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Erstellen aller Meldungen an die Sozialversicherungsträger
(z.B. An- und Abmeldungen)
Anfertigen der Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt
Erstellen von notwendigen Bescheinigungen
Weitere Serviceleistungen auf Anfrage
Inkasso und Buchhaltungsservice* Brehna
*Unsere Leistungen umfassen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz das Buchen der laufenden
Geschäftsvorfälle sowie die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. der notwendigen Meldungen.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Für die Erbringung dieser Leistungen können wir Ihnen gerne eine kompetente Steuerkanzlei vermitteln.