© Inkasso und Buchhaltungsservice Brehna 2013 
Leistungen
Sollte dieser auch  fruchtlos bleiben und kein Widerspruch durch   den Schuldner ergehen, wird der Erlass eines Vollstreckungs- bescheides beantragt. Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides kann mit der Vollstreckung bzw. der Pfändung in das Vermögen des Schuldners begonnen werden.
gerichtliches Mahnverfahren
       Inkasso und Buchhaltungsservice* Brehna 
Bleib das außergerichtliche Mahnverfahren erfolglos, sind gerichtliche Maßnahmen unumgänglich. Dies erfolgt durch Antragstellung eines Mahnbescheides.