© Inkasso und Buchhaltungsservice Brehna 2013
Sollte dieser auch fruchtlos bleiben und kein Widerspruch durch
den Schuldner ergehen, wird der Erlass eines Vollstreckungs-
bescheides beantragt.
Nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides kann mit der
Vollstreckung bzw. der Pfändung in das Vermögen des Schuldners
begonnen werden.
Inkasso und Buchhaltungsservice* Brehna
Bleib das außergerichtliche Mahnverfahren erfolglos,
sind gerichtliche Maßnahmen unumgänglich. Dies
erfolgt durch Antragstellung eines Mahnbescheides.