© Inkasso und Buchhaltungsservice Brehna 2013 
Leistungen
Haben Sie bereits ausgeklagte Forderungen? Wir übernehmen jede Art von Vollstreckungstitel: Notarielle Schuldanerkenntnisse mit Unterwerfungsklausel Gerichtliche Vergleiche Urteile (z.B. Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile) Vollstreckungsbescheide Mit dem Vollstreckungstitel kann der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung bzw. der Pfändung (z.B. Konto- oder Lohnpfändung) beauftragt werden. Gleichzeitig kann er dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abnehmen. Somit können Sie sich einen Überblick über das Vermögen des Schuldners verschaffen. Titulierte Forderungen können dreißig Jahre lang vollstreckt werden. Vollstreckungsverbote gelten nur in Ausnahmefällen z.B. bei einem anhängigen Insolvenzverfahren. Forderungen sind hier zur Insolvenztabelle anzumelden, was auch von uns übernommen werden kann.
Vollstreckung / Pfändung
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