© Inkasso und Buchhaltungsservice Brehna 2013
Haben Sie bereits ausgeklagte Forderungen? Wir übernehmen jede Art von
Vollstreckungstitel:
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Notarielle Schuldanerkenntnisse mit Unterwerfungsklausel
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Gerichtliche Vergleiche
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Urteile (z.B. Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile)
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Vollstreckungsbescheide
Mit dem Vollstreckungstitel kann der Gerichtsvollzieher mit der
Vollstreckung bzw. der Pfändung (z.B. Konto- oder Lohnpfändung)
beauftragt werden. Gleichzeitig kann er dem Schuldner die
eidesstattliche Versicherung abnehmen. Somit können Sie sich
einen Überblick über das Vermögen des Schuldners verschaffen.
Titulierte Forderungen können dreißig Jahre lang vollstreckt
werden. Vollstreckungsverbote gelten nur in Ausnahmefällen z.B.
bei einem anhängigen Insolvenzverfahren. Forderungen sind hier
zur Insolvenztabelle anzumelden, was auch von uns übernommen
werden kann.
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