© Inkasso und Buchhaltungsservice Brehna 2013 
Leistungen
Inkassounternehmer sind grundsätzlich an keine Gebührenordnung gebunden.            Die Preise sind gemäß §§ 675, 612 Abs. 2 BGB frei verhandelbar.  Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 RDGEG sind die Gebühren an das Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG) angelehnt, das entsprechend für Inkassodienstleister             gilt und zu beachten ist. Über die zu erwartenden Kosten werden Sie vor Auftragserteilung umfassend  aufgeklärt und beraten.
Gebühren
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